{"id":38,"date":"2020-06-14T06:47:25","date_gmt":"2020-06-14T06:47:25","guid":{"rendered":"https:\/\/herzsport-nt.de\/?page_id=38"},"modified":"2020-07-28T12:48:08","modified_gmt":"2020-07-28T12:48:08","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/herzsport-nt.de\/?page_id=38","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"38\" class=\"elementor elementor-38\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-a47ce8a elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a47ce8a\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-22f3aba\" data-id=\"22f3aba\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dfa110b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"dfa110b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Satzung<\/h2><p><b>Vereinssatzung <\/b><strong>\u201eHerzsport N\u00fcrtingen e. V.\u201c<\/strong><\/p><p>\u00a7 1 Name &amp; Sitz des Vereins<\/p><p>\u00a7 2 Vereinszweck<\/p><p>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p><p>\u00a7 4 Mittelbindung<\/p><p>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p><p>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p><p>\u00a7 7 Mitgliedsbeitrag<\/p><p>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/p><p>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/p><p>\u00a7 10 Vorstand<\/p><p>\u00a7 11 Beirat<\/p><p>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p><p>\u00a7 13 Erm\u00e4chtigung<\/p><p>\u00a0<b>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Name und Sitz des Vereins<\/b><\/p><p>1.1. Der am 12. Juli. 2010 in N\u00fcrtingen gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen<\/p><p><b>\u201eHerzsport N\u00fcrtingen e. V.\u201e<\/b><\/p><p>1.2. Der Verein hat seinen Sitz in N\u00fcrtingen.<\/p><p>1.3. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.<\/p><p>Er f\u00fchrt dann den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c in der abgek\u00fcrzten Form \u201ee.V.\u201c<\/p><p>1.4. Der Verein \u201eHerzsport N\u00fcrtingen e. V.\u201c wurde am \u00a017. September 2010 unter VR \u00a01449\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/p><p>in das Vereinsregister in N\u00fcrtingen eingetragen.<\/p><p>1.5. Der Verein wird Mitglied im Landesverband f\u00fcr Pr\u00e4vention und Rehabilitation (L.V.P.R.) Baden \u2013 W\u00fcrttemberg.<\/p><p><b>\u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins<\/b><\/p><p>2.1. Der Verein\u201c Herzsport N\u00fcrtingen e. V.\u201c verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c. (\u00a7\u00a7 51 ff) der Abgabenordnung.<\/p><p>2.2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht prim\u00e4r eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p><p>2.3. Zweck des Vereins ist es, im Sinne der gesundheitlichen Pr\u00e4vention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen allen Menschen, unabh\u00e4ngig von Alter und Geschlecht, eine Teilnahme am Sport zu erm\u00f6glichen.<\/p><p>2.4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p><p>a. die Organisation und Durchf\u00fchrung von Pr\u00e4ventivsport und Rehabilitationssport zur Erhaltung und zur Wiedergewinnung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,<\/p><p>b. die Organisation und Durchf\u00fchrung von Sportangeboten, die dazu geeignet sind, die k\u00f6rperliche Leistungsf\u00e4higkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verbessern und zu f\u00f6rdern,<\/p><p>c. die Organisation, Durchf\u00fchrung und F\u00f6rderung von Ma\u00dfnahmen der Fort- und Weiterbildung f\u00fcr die Vereinsmitglieder (z. B. Vortr\u00e4ge zur kardiopulmonalen Reanimation, etc.)<\/p><p>2.5. Der Verein ist \u00fcberparteilich und konfessionell ungebunden.<\/p><p><b>\u00a7 3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p><p>3.1. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><p><b>\u00a7 4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mittelbindung<\/b><\/p><p>4.1. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p><p>4.2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p><p><b>\u00a7 5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft<\/b><\/p><p>5.1. Dem Verein k\u00f6nnen beitreten:<\/p><p>a. Nat\u00fcrliche Personen<\/p><p>b. Juristische Personen<\/p><p>c. Sonstige K\u00f6rperschaften<\/p><p>d. Firmen<\/p><p>5.2. Ein Antrag auf Mitgliedschaft im Verein ist in schriftlicher Form (Aufnahmeantrag und \u00e4rztlicher Verordnung\/Ergometrieprotokoll) beim Vorstand vorzulegen.<\/p><p>5.3. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Verein.<\/p><p>5.4. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt.<\/p><p>5.5. Personen, die sich um die F\u00f6rderung des Sports und der Geselligkeit besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p><p><b>\u00a7 6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/b><\/p><p>6.1. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod eines nat\u00fcrlichen Mitglieds zum Jahresende, durch freiwilligen und fristgerechten Austritt aus dem Verein, durch Ausschluss oder Streichung und durch Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft sowie durch Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit der juristischen Person.<\/p><p>6.2. Der freiwillige Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten (30. Sept.) zum Ende eines Kalenderjahres, ausschlie\u00dflich in schriftlicher Form, dem Vorstand zu erkl\u00e4ren.<\/p><p>6.3. Der Ausschluss aus dem Verein kann bei grober Zuwiderhandlung gegen die Zwecke oder die Interessen des Vereins, sowie bei unehrenhaftem Verhalten erfolgen. \u00dcber den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung. Der Ausschluss eines Mitglieds wird mit der Beschlussfassung wirksam.<\/p><p>6.4. Eine Streichung der Mitgliedschaft kann erfolgen, wenn das Mitglied trotz erfolgter Zahlungsaufforderung den Mitgliedsbeitrag f\u00fcr 12 Monate nicht gezahlt hat. \u00dcber die Streichung entscheidet der Vorstand.<\/p><p>6.5. Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen oder anderweitige Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.<\/p><p><b>\u00a7 7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliedsbeitrag<\/b><\/p><p><b>Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem Vereinsbeitrag und den Kosten\u00a0<\/b><b>f\u00fcr die Teilnahme an den<\/b><b>\u00a0\u00dcbungsstunden.<\/b><\/p><p>7.1. Eine Aufnahmegeb\u00fchr wird nicht erhoben.<\/p><p>7.2. Alle Mitglieder sind zur fristgerechten Zahlung des festgesetzten Jahresbeitrags verpflichtet.<\/p><p>7.3. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festgelegt.<\/p><p>7.4. Die Mitgliederversammlung legt eine Beitragsordnung fest. Der Vorstand ist berechtigt, im Bedarfsfall eine \u00c4nderung der Beitr\u00e4ge ohne Einberufung der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen, sofern die Beitrags\u00e4nderung bis zu 25 % des urspr\u00fcnglichen Beitrags pro Gesch\u00e4ftsjahr nicht \u00fcberschreitet. Der Nachweis des Bedarfs ist bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu erbringen.<\/p><p>7.5. Der Vorstand kann einzelne Mitglieder auf Antrag mit Begr\u00fcndung von der Beitragspflicht befreien oder ihnen eine Beitragserm\u00e4\u00dfigung einr\u00e4umen.<\/p><p>7.6. Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitragspflicht befreit.<\/p><p><b>\u00a7 8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Organe des Vereins<\/b><\/p><p>8.1 Die Organe des Vereins sind:<\/p><p>a. Die Mitgliederversammlung<\/p><p>b. Der Vorstand<\/p><p>c. Der Beirat<\/p><p><b>\u00a7 9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliederversammlung<\/b><\/p><p>9.1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied und Ehrenmitglied, eine Stimme.<\/p><p>Die \u00dcbertragung der Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p><p>9.2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p><p>a. Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstands,<\/p><p>b. Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/p><p>c. Weitere Aufgaben, soweit sich dies aus der Satzung, Ordnungen oder nach dem Gesetz ergibt.<\/p><p>9.3. Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Halbjahr, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.<\/p><p>Sie wird vom Vorstand, mit einer Frist von drei Wochen, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, durch die lokale Zeitung einberufen.<\/p><p>9.4. Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin, schriftlich mit entsprechender Begr\u00fcndung, beantragt.<\/p><p>Die Erg\u00e4nzung der Tagesordnung ist zu Beginn der Mitgliederversammlung bekannt zu machen.<\/p><p>9.5. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p><p>Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit die H\u00e4lfte der anwesenden Mitglieder dies ausdr\u00fccklich verlangt.<\/p><p>9.6. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen. Der Vorstand ist dazu verpflichtet, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe einer Begr\u00fcndung verlangen, oder dies im Vereinsinteresse angezeigt ist.<\/p><p>F\u00fcr au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen bestehen die gleichen Befugnisse und Vorgaben wie bei ordentlichen Versammlungen.<\/p><p>9.7. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder, gem\u00e4\u00df \u00a7 40 BGB.<\/p><p>Hierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an, Stimmenthaltungen werden nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p><p>9.8. Ein Mitglied des Vorstandsgremiums leitet die Mitgliederversammlung.<\/p><p>9.9. \u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Der Protokollf\u00fchrer unterzeichnet das Protokoll ausdr\u00fccklich mit dem Zusatz \u201eals Protokollf\u00fchrer\u201c.<\/p><p>9.10. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr zwei Jahre Kassenpr\u00fcferinnen oder Kassenpr\u00fcfer.<\/p><p>Die Kassenpr\u00fcferinnen \/ Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen keine Vorstandsmitglieder sein. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p><p>Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand genehmigten und get\u00e4tigten Ausgaben, sondern nur auf die rechnerische Richtigkeit des Kassengesch\u00e4fts.<\/p><p>Eine Kassenpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.<\/p><p>\u00dcber das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p><p>Der (die) Kassenpr\u00fcfer stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.<\/p><p><b>\u00a7 10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstand<\/b><\/p><p>10.1. Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus einem Vorstandsgremium von mindestens drei und bis zu f\u00fcnf Personen.<\/p><p>Das Vorstandsgremium deckt folgende Zust\u00e4ndigkeitsbereiche ab:<\/p><p>a) Finanzen<\/p><p>b) Abrechnung mit Versicherungstr\u00e4gern<\/p><p>c) Medizinische Leitung<\/p><p>d) Sportfachliche Leitung<\/p><p>e) Schriftf\u00fchrung<\/p><p>Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung<\/p><p>10.2. Je drei Mitglieder dieses Vorstandes im Sinne des \u00a7 26 BGB vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/p><p>10.3. Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind.<\/p><p>Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschr\u00e4nkt, dass zu Rechtsgesch\u00e4ften mit einem Gegenwert \u00fcber 5.000 \u20ac, \u00a0(sind f\u00fcr den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirates hierzu erteilt ist) die Zustimmung des Beirates erforderlich ist.<\/p><p>10.4. Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Gesch\u00e4fte und Obliegenheiten, insbesondere f\u00fcr juristische, steuerrechtliche, finanztechnische oder organisatorische Fach- und Sachfragen, besondere Vertreter zu bestellen.<\/p><p>10.5. Der Vorstand ist verantwortlich f\u00fcr die Vorbereitung und die Einberufung der Mitgliederversammlung sowie f\u00fcr die Aufstellung der Tagesordnung und die Umsetzung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p><p>10.6. Der Vorstand ist verantwortlich f\u00fcr die Beschlussfassung bez\u00fcglich der Aufnahmeantr\u00e4ge und Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern.<\/p><p>10.7. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p><p>10.8. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden.<\/p><p>Die Mitglieder des Vorstands werden f\u00fcr die Zeit von zwei (2) Jahren einzeln gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig. Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann sich der Gesamtvorstand durch die kommissarische Bestellung eines Ersatz-Vorstandsmitglieds, aus dem Kreis der Mitglieder, durch Vorstandsbeschluss bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung erg\u00e4nzen.<\/p><p>10.9.\u00a0\u00a0\u00a0Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.<\/p><p>10.10. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt. Der erweiterte Vorstand kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Vereins\u00e4mtern eine angemessene Verg\u00fctung und\/oder eine angemessene Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne des \u00a73 Nr. 26 a EStG beschlie\u00dfen.<\/p><p><b>\u00a7 11\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beirat<\/b><\/p><p>11.1 Er besteht aus gew\u00e4hlten Vertretern der Sportgruppen und wird f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/p><p>Jede \u00dcbungsgruppe w\u00e4hlt ihre Vertreter.<\/p><p>Vom Vorstandsgremium k\u00f6nnen noch weitere (h\u00f6chstens 4 Personen) ernannt werden.<\/p><p>Der Beirat wird vom Vorstand zu Sitzungen eingeladen.<\/p><p>Bei Sitzungen wird ein Beschlussprotokoll gef\u00fchrt.<\/p><p><b>\u00a7 12\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/b><\/p><p>12.1. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Anwesenheit von 2\/3 der Vereinsmitglieder erforderlich. Ist eine zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so ist zeitnah eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese Einberufung muss einen Hinweis auf erleichterte Beschlussfassung enthalten. Die neue Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p><p>Vor Durchf\u00fchrung der Aufl\u00f6sung und Weitergabe des noch vorhandenen Vereinsverm\u00f6gens ist zun\u00e4chst juristischer Rat einzuholen und das zust\u00e4ndige Finanzamt zu h\u00f6ren.<\/p><p>12.2. \u00a0Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Deutsche Herzstiftung mit der Auflage, dieses unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden.<\/p><p>12.3. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.<\/p><p>Die vorstehende Satzung wurde am 14. Juni. 2010 \u00a0in N\u00fcrtingen erstellt und von der ordnungsgem\u00e4\u00dfen und beschlussf\u00e4higen Mitgliederversammlung am 12. Juli 2010<\/p><p>einstimmig angenommen.<\/p><p>\u00a0<b>\u00a713\u00a0Erm\u00e4chtigung<\/b><\/p><p>\u00c4nderungen in der Satzung, die sich aus Vorgaben des Finanzamtes oder des Amtsgerichtes ergeben, \u00a0k\u00f6nnen vom Vorstand durch einstimmigen Beschluss ge\u00e4ndert werden.<\/p><p>Diese Satzung wurde am 17. September 2010 auf dem Registerblatt VR 1449 im Vereinsregister des Amtsgerichts N\u00fcrtingen eingetragen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Vereinssatzung \u201eHerzsport N\u00fcrtingen e. V.\u201c \u00a7 1 Name &amp; Sitz des Vereins \u00a7 2 Vereinszweck \u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr \u00a7 4 Mittelbindung \u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft \u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft \u00a7 7 Mitgliedsbeitrag \u00a7 8 Organe des Vereins \u00a7 9 Mitgliederversammlung \u00a7 10 Vorstand \u00a7 11 Beirat \u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins \u00a7 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ocean_post_layout":"","ocean_both_sidebars_style":"","ocean_both_sidebars_content_width":0,"ocean_both_sidebars_sidebars_width":0,"ocean_sidebar":"0","ocean_second_sidebar":"0","ocean_disable_margins":"enable","ocean_add_body_class":"","ocean_shortcode_before_top_bar":"","ocean_shortcode_after_top_bar":"","ocean_shortcode_before_header":"","ocean_shortcode_after_header":"","ocean_has_shortcode":"","ocean_shortcode_after_title":"","ocean_shortcode_before_footer_widgets":"","ocean_shortcode_after_footer_widgets":"","ocean_shortcode_before_footer_bottom":"","ocean_shortcode_after_footer_bottom":"","ocean_display_top_bar":"default","ocean_display_header":"default","ocean_header_style":"","ocean_center_header_left_menu":"0","ocean_custom_header_template":"0","ocean_custom_logo":0,"ocean_custom_retina_logo":0,"ocean_custom_logo_max_width":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_width":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_width":0,"ocean_custom_logo_max_height":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_height":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_height":0,"ocean_header_custom_menu":"0","ocean_menu_typo_font_family":"0","ocean_menu_typo_font_subset":"","ocean_menu_typo_font_size":0,"ocean_menu_typo_font_size_tablet":0,"ocean_menu_typo_font_size_mobile":0,"ocean_menu_typo_font_size_unit":"px","ocean_menu_typo_font_weight":"","ocean_menu_typo_font_weight_tablet":"","ocean_menu_typo_font_weight_mobile":"","ocean_menu_typo_transform":"","ocean_menu_typo_transform_tablet":"","ocean_menu_typo_transform_mobile":"","ocean_menu_typo_line_height":0,"ocean_menu_typo_line_height_tablet":0,"ocean_menu_typo_line_height_mobile":0,"ocean_menu_typo_line_height_unit":"","ocean_menu_typo_spacing":0,"ocean_menu_typo_spacing_tablet":0,"ocean_menu_typo_spacing_mobile":0,"ocean_menu_typo_spacing_unit":"","ocean_menu_link_color":"","ocean_menu_link_color_hover":"","ocean_menu_link_color_active":"","ocean_menu_link_background":"","ocean_menu_link_hover_background":"","ocean_menu_link_active_background":"","ocean_menu_social_links_bg":"","ocean_menu_social_hover_links_bg":"","ocean_menu_social_links_color":"","ocean_menu_social_hover_links_color":"","ocean_disable_title":"default","ocean_disable_heading":"default","ocean_post_title":"","ocean_post_subheading":"","ocean_post_title_style":"","ocean_post_title_background_color":"","ocean_post_title_background":0,"ocean_post_title_bg_image_position":"","ocean_post_title_bg_image_attachment":"","ocean_post_title_bg_image_repeat":"","ocean_post_title_bg_image_size":"","ocean_post_title_height":0,"ocean_post_title_bg_overlay":0.5,"ocean_post_title_bg_overlay_color":"","ocean_disable_breadcrumbs":"default","ocean_breadcrumbs_color":"","ocean_breadcrumbs_separator_color":"","ocean_breadcrumbs_links_color":"","ocean_breadcrumbs_links_hover_color":"","ocean_display_footer_widgets":"default","ocean_display_footer_bottom":"default","ocean_custom_footer_template":"0","footnotes":""},"class_list":["post-38","page","type-page","status-publish","hentry","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/38","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=38"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/38\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":250,"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/38\/revisions\/250"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/herzsport-nt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=38"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}